Schlacht- und Zerlegebetriebe

Die Schlachtung unterliegt strengen Auflagen

Bei der Schlachtung und Zerlegung müssen die Betriebe weitreichende Auflagen erfüllen.

Nach Ende der Mast werden die Tiere direkt in die Schlachterei transportiert. Dort werden die Hähnchen zunächst betäubt und dann sofort geschlachtet. Der Schlachtprozess - er umfasst verschiedene Arbeitsschritte - läuft zumeist vollautomatisch ab und unterliegt einer Reihe von Verordnungen der Europäischen Union sowie Auflagen des Qualitätssicherungs-Systems Integrierte Kettenüberwachung (IKB). So müssen zum Beispiel alle Arbeitsschritte - also Betäuben, Rupfen, Entbluten und Brühen an voneinander getrennten Arbeitsplätzen ablaufen.

Da die Nachfrage an Hähnchenteilen stetig steigt, wird ein Großteil der Schlachtkörper heute nach der Schlachtung zerlegt. Dieser Prozess wird entweder im Schlachtunternehmen selbst oder in einem separaten Zerlegebetrieb zumeist automatisiert durchgeführt. Auch in dieser Stufe ist die Einhaltung strenger IKB-Auflagen oberstes Gebot. Unabhängige Kontrollen schaffen in diesem Zusammenhang ein Höchstmaß an Sicherheit.